Wiener Konkordat

Wiener Konkordat
Wiener Konkordat,
 
zwischen Kaiser Friedrich III. und Papst Nikolaus V. am 17. 2. 1448 geschlossene Vereinbarung; sie gewährte dem Papst größere Rechte bei der Pfründenbesetzung, den Bischofswahlen und der Einnahme von Annaten im Heiligen Römischen Reich, ohne jedoch die Reformbeschlüsse der Konzilien von Basel und Konstanz zu berücksichtigen. Seine Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat und die gleichmäßige Aufteilung der Besetzungsrechte zwischen Papst, Domkapiteln und Landesherren deutete das Landeskirchentum der Reformationszeit an und galt bis zur Säkularisation (1803).
 

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Wiener Konkordat — Wiener Konkordat, s. Konkordat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Wiener Konkordat — Das Wiener Konkordat war ein Vertrag zwischen dem Reich und dem Heiligen Stuhl, der im März 1448 von Friedrich III. und Papst Nikolaus V. in Aschaffenburg unterzeichnet wurde. Das Konkordat wurde am 19. März 1448 als päpstliches Privileg… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkordat — Feierlicher Abschluss eines Staatskirchenvertrags (hier Konkordat mit Serbien, 1914) Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat, wie insbesondere einem Land der Bundesrepublik Deutschland) und… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkordat — Kon|kor|dat 〈n. 11〉 1. Übereinkommen, Übereinkunft 2. Vertrag zw. einem Staat u. dem Papst [zu lat. concordare „übereinstimmen“; → konkordant] * * * Kon|kor|dat, das; [e]s, e [mlat. concordatum, zu lat. concordare, ↑ konkordant]: 1. Vertrag… …   Universal-Lexikon

  • Konkordāt — (lat.), »Vereinbarung«, besonders eine solche zwischen Staat und Kirche über deren Verhältnisse innerhalb des Staatsgebiets. Früher, besonders solange die Bischöfe selbst Landesherren waren, wurden vielfach Konkordate zwischen den Bischöfen und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Konkordat — Konkordāt (lat.), Übereinkunft, Vergleich; insbes. jeder zwischen dem Papst und einer weltlichen Regierung abgeschlossene Vertrag über Verhältnisse und Angelegenheiten der röm. kath. Kirche. Wichtigste K.: das Wormser K. (s. Worms); das… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bayerisches Konkordat (1817) — Das Bayerische Konkordat vom 24. Oktober 1817 ist ein Staatskirchenvertrag, der zwischen dem Königreich Bayern und dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde. Inhaltsverzeichnis 1 Verhandlungen 2 Der Inhalt des Konkordats von 1817 3 Bewertung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress — Die alte Diözesangliederung (schwarze Grenzlinien) und die Neuumschreibung nach dem Wiener Kongress (Farbflächen) Die Neuumschreibung der katholischen Diözesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress war ein wichtiger Teil der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kirchenvertrag — Feierlicher Abschluss eines Staatskirchenvertrags (hier Konkordat mit Serbien, 1914) Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat, wie insbesondere einem Land der Bundesrepublik Deutschland) und… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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